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Service

Herzlich Willkommen…

… in der Rubrik Service der Ortsfeuerwehr Glandorf

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Brandschutzerziehung

Die Brandschutzerziehung der Ortsfeuerwehr Glandorf hat eine lange Tradition. Egal ob Kindergärten, Schulen oder Erwachsenenbildung. Wir bilden immer wieder Gruppen über das Jahr verteilt oder bei Tag der offenen Türen im Gerätehaus aus. Im Vordergrund stehen hier der sichere Umgang mit Löschmitteln oder das Verhalten im Brandfall.

Ferienspaßaktion

Auch die Kameraden-/ innen der Ortswehr engagieren sich schon über Jahre bei der Fereinspaßaktion der Gemeinde Glandorf. Jedes Jahr wieder wird ein spannenendes Wochenende ausgearbeitet um die Kids bei der „Nacht der 1000 Abenteuer“ begrüßen zu dürfen.

Notruf 112

Die mittlerweile einheitliche Notrufnummer für Rettungsdienst und Feuerwehr, 112 wird bei allen akuten Notfällen gewählt. Statistisch wählt jeder Bürger in seinem Leben keine 2 mal den Notruf, daher haben wir natürlich Verständnis dafür, dass Sie aufgeregt sind, so schnell wie möglich das Gespräch beenden wollen und nicht sofort alle für uns wichtigen Informationen parat haben. Daher wird der Notrufdisponent alle Informationen abfragen, die Sie so genau wie möglich angeben sollten.

Nach der Gesprächsannahme wird zunächst immer nach dem Notfallort gefragt! Nach dem eigentlichen Ort wird die Straße inkl. Hausnummer erfragt und wie man Sie telefonisch erreichen kann, falls das Gespräch abbricht. Ohne diese Informationen wird die Notfallortbestimmung unnötig verzögert.

Erst im nächsten Schritt geht es um Ihr individuelles Problem, bzw Ihr Notrufersuchen. Hier wird zwischen einem medizinischen Notfall oder einem Einsatz für die Feuerwehr unterschieden.

Auch jetzt wird das Gespräch durch uns aktiv übernommen und Sie beantworten unsere Fragen, damit wir das schnellste, für diese Kategorie am besten geeignete Rettungsteam auswählen und zu Ihrem Notfallort senden können.

Bleiben Sie weiterhin am Telefon, um eventuell durch unsere Anweisungen aktiv Hilfe leisten zu können und so bis  zum Eintreffen der Rettungseinheiten die Zeit überbrücken können. So könnten z.B. medizinische Hilfestellung durch uns professionell begleitet werden und eventuell lebenserhaltende Sofortmaßnahmen durchführen, bis der Rettungswagen und das Notarzteinsatzfahrzeug bei Ihnen eintreffen.

Wir unterstützen Sie!!

Falls keine weiteren Hilfestellungen nötig sind oder entsprechendes Fachpersonal vor Ort ist, wird durch uns das Gespräch aktiv beendet.

(Quellen: Regionalleitstelle Osnabrück, Deutscher Feuerwehrverband)

Europaweite Notrufnummer 112

Rettungsgasse

Immer wieder kommt es in Deutschland vor, dass auf deutschen Bundesstraßen und Autobahnen KEINE ordentliche Rettungsgasse gebildet wird. Diese fehlenden Minuten kann über Leben und Tod des Unfallperson(en) entscheiden. Andere Verkehrsteilnehmer sind deshalb dazu verpflichtet eine Rettungsgasse zu bilden, um Rettungskräften den Weg frei zu machen.

Hierzu ein paar Empfehlungen des ADAC, wie man sich in dieser Situation richtig verhält:

  • Eine Rettungsgasse ist immer dann zu bilden, wenn sich Fahrzeuge mit Sondersignalen, also Blaulicht und Martinshorn, nähern.
  • Auf Autobahnen und mindestens zweispurigen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften muss eine Rettungsgasse gebildet werden, wenn der Verkehr ins Stocken gerät – die Fahrzeuge also in Schrittgeschwindigkeit fahren oder stehen (laut Straßenverkehrsordung, Paragraf 11, Absatz 2).
  • Autofahrer sollten in diesem Fall sofort die Geschwindigkeit reduzieren und herausfinden, aus welcher Richtung die Einsatzkräfte kommen.
  • Erst den Blinker setzen, dann zur Seite fahren. Sonst drohen im Tumult weitere Unfälle. Das Heck sollte anschließend nicht auf der Fahrbahn ragen.
  • Halten Sie ausreichend Abstand zum Fahrzeug vor Ihnen.
  • Auf dreispurigen Autobahnen gilt: Wer auf der äußerst linken Spur fährt, weicht nach links aus. Wer auf der mittleren oder rechten Spur unterwegs ist, fährt nach rechts.
  • Im Prinzip gleich ist es auf vierspurigen Autobahnen. Autofahrer auf den äußersten linken Spur fahren nach links, die auf den übrigen Spuren nach rechts.
  • Die Standspur auf der Autobahn ist freizuhalten.
  • Prüfen Sie vor der Weiterfahrt, ob nicht noch weitere Rettungsfahrzeuge unterwegs sind.
  • (Quelle: NDR, ADAC, Wikipedia)
Rechte-Hand-Regel

Kinderfinder

Täglich verunglücken zwei Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Denn Rauch ist schneller und lautloser als Feuer.

Kinder gehören bei einem Brand zu den schwächsten Personen, denen die volle Aufmerksamkeit bei Rettungsmaßnahmen gewidmet werden soll.

Ist ein Haus- oder Wohnungsbrand schon weit fortgeschritten, ist es für die Feuerwehr bei unklarer Lage vor  Ort oft schwer festzustellen, ob sich Kinder im Gebäude und in welchem Zimmer sie sich befinden können.

Wenn sich aber ein Kinderfinder an der unteren Hälfte der Kinderzimmertür befindet, kann die Feuerwehr feststellen beim Absuchen der Wohnung durch einen Atemschutztrupp. Der sich am Boden durch die Wohnung bewegt und daraufhin gezielt nach  Kindern im Haus oder der Wohnung suchen kann. Kinder können sich aus Angst unterm Bett, zwischen den Kuscheltieren oder im Schrank verstecken. Darum ist ein gezieltes absuchen in den gekennzeichneten Räumen erforderlich.

Wo bekomme ich einen Kinderfinder?

Fragen Sie in einer VGH- Vertretung nach oder fragen sie den Brandschutzerzieher Ihrer Feuerwehr.

(Quelle: VGH Hannover)

Optimale Position des Kinderfinders

Rauchmelderpflicht Niedersachsen

Ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Rauchmelderpflicht in Niedersachsen wurde am 14. Dezember 2010 von der niedersächsischen Landesregierung vorgebracht. In weiterer Folge wurde die Rauchmelderpflicht am 20.März 2012 durch Ergänzung des § 44 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) um den Absatz 5 eingeführt, wobei zunächst alle Neubauten und Umbauten ab dem 1.11.2012 unmittelbar betroffen waren.

Für bestehende Bauten bzw. Wohnungen wurde eine Übergangsfrist bis Ende des Jahres 2015 (31.12.2015) festgelegt. Demzufolge müssen alle Wohnungen in Niedersachsen spätestens ab 1.1.2016 mit entsprechenden Rauchmeldern ausgestattet sein.

Wo müssen die Rauchwarnmelder angebracht werden?

Die entsprechenden Vorgaben zu den Montageorten und der Anzahl der benötigten Rauchmelder lassen sich dem § 44 Abs. 5 NBauO entnehmen. Demgemäß muss in allen Schlafräumen und Kinderzimmern sowie auch in allen Fluren welche als Fluchtwege von Aufenthaltsräumen dienen jeweils zumindest ein Rauchmelder angebracht sein. Zudem wird wie auch in anderen Landesbauordnungen ausgeführt, dass diese Melder so angebracht werden müssen, dass eine frühzeitige Raucherkennung und darauf folgende Alarmierung jedenfalls gewährleistet sein muss.

Beispiel:

Eine 3-Zimmer Wohnung mit einem Schlafzimmer und einem Kinderzimmer in welcher alle Räume (also auch Wohnzimmer) über einen einzigen Flur erreichbar sind, müssten demzufolge drei Rauchmelder installiert werden (1x Schlafzimmer, 1x Kinderzimmer, 1x Flur).

Oftmals stellt sich auch die Frage ob es Sinnvoll ist Rauchmelder in der Küche, im Bad, im Keller oder auf dem Dachboden zu montieren.

Da in diesen Räumen regelmäßig Staub oder Wasserdampf auftritt treten bei der Verwendung von herkömmlichen Rauchmeldern in diesen Bereichen oftmals Fehlalarme auf, was in Zusammenhang mit einer erhöhten Verschmutzung der Rauchkammer des Melders zu einer reduzierten Lebensdauer des Rauchmelders führt.

In diese Räume können Hitzemelder oder küchentaugliche Rauchmelder angebaut werden.

Wer ist für die Installation und regelmäßige Wartung zuständig?

Die jeweiligen Verantwortungsbereiche in Bezug auf die Rauchmelderpflicht sind in der Niedersächsischen Bauordnung relativ klar geregelt. Es wird diesbezüglich ausgeführt, dass bei Wohnungen welche bis zum 31.10.2012 genehmigt bzw. errichtet wurden, die jeweiligen Eigentümer dazu verpflichtet sind, diese bis spätestens 31.12.2015 mit Rauchmeldern auszustatten. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft ist andererseits der unmittelbare Besitzer/ Mieter der Wohnung zuständig, diese Verpflichtung kann jedoch auch durch die Eigentümer übernommen werden. Bei Neubauten ist der Bauherr für den Einbau der Rauchmelder verantwortlich.

Beispiel Mietwohnung:

Die Vermieter haben für die Installation entsprechender Rauchmelder Sorge zu tragen.

Die Mieter sind für die Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft zuständig, dies kann jedoch nach Vereinbarung durch die Vermieter übernommen werden.

(Quelle: Rauchmelder retten Leben)